Norm: JN §49 Abs2 Z5WGG §21 Abs3
Rechtssatz: Die (örtliche und sachliche) Zuständigkeit zur Erhebung einer Klage nach § 21 Abs 3 WGG ist nicht von der Rechtsfrage abhängig, ob der Vertrag als Mietvertrag oder Nutzungsvertrag zu werten ist. Entscheidungstexte 5 Ob 60/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983 5 Ob 60/83 European Case Law I... mehr lesen...