Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff („FDG"). Das LKH-Universitätsklinikum Graz war damit zunächst von der Beklagten, dann von der Klägerin und zuletzt wieder von der Beklagen beliefert worden. Das vorliegende Verfahren betrifft die Umstände der letzten Auftragsvergabe. Auftraggeber war dabei die S*****gesellschaft mbH (K*****), deren einziger Gesellschafter das Land ***** ist. Mit Schreiben vom 12. 5. 2005 teil... mehr lesen...