Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen „K*****“ und „K*****“. Die Beklagte ist die Medieninhaberin der Tageszeitung „Ö*****“. Die Tageszeitung der Beklagten war am Sonntag, dem 25. Februar 2007, gratis erhältlich. Darin sowie auf dem Umschlagblatt der Zeitung und auf Werbefoldern auf den Sonntagszeitungstaschen wurde das „heute startende 100.000 EUR-Poker“ Gewinnspiel angekündigt und in der Zeitung näher erläutert. Jeder Ausgabe der Zeitung war eine ande... mehr lesen...