Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftsräumlichkeiten Top 7 in dem im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Haus *****. Sie betreibt in diesen Räumlichkeiten eine Fremdenpension. Nachdem die Antragstellerin von beabsichtigten Bauarbeiten im Haus Kenntnis erlangt hatte, ersuchte sie schriftlich darum, bei Durchführung der Bauarbeiten Rücksicht auf den Betrieb der Pension zu nehmen und daher die Arbeiten tunlichst nicht zeitig in der Früh, in den Abendstunden... mehr lesen...