Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid (Einberufungsbefehl) vom 27.04.2021 wurde der Beschwerdeführer von 02.09.2021 bis 11.09.2021 zu einer Milizübung einberufen, da sich der Beschwerdeführer freiwillig zu Milizübungen gemeldet habe und er nunmehr aufgrund militärischer Erfordernisse zum Zwecke der Ausbildung in der Einsatzfunktion herangezogen werde. 2. Mit rechtzeitig eingebrachter Beschwerde vom 27.05.2021 ersuchte der Beschwerdeführer, dass... mehr lesen...