Entscheidungsgründe: I. 1. Die derzeit gültige Satzung der beschwerdeführenden Sparkasse lautet in ihrem §5 unter der Überschrift "Geschäftsgegenstand" u.a.: "(1) Geschäftsgegenstand der Sparkasse ist der Betrieb aller Bankgeschäfte gemäß §1 (2) des Kreditwesengesetzes, ausgenommen: a) die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen, b) ..." Mit dem angefochtenen Bescheid wurde von der belangten Behörde ein Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen... mehr lesen...
Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität StGG Art5 StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung HypothekenbankG §1 HypothekenbankG §5 KWG §1 Abs2 Z8 KWG §36 Abs4 Z1 SparkassenG §13 Abs4
Leitsatz: Versagung der Bewilligung für die Satzungsänderung einer Sparkasse
zur Aufnahme des Hypothekenbankgeschäfts; denkmögliche Annahme des
Ausschlusses der Sparkassen vom Betrieb... mehr lesen...