Begründung: Der Kläger betreibt als Einzelunternehmer das nicht protokollierte Unternehmen "c*****". Gegenstand seiner Tätigkeit sind der Betrieb einer Notrufzentrale und der Import als Generalimporteur sowie der Vertrieb des dazu eingesetzten elektronischen Gerätes "C*****". Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom ***** wurde ihm die Bewilligung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes, eingeschränkt auf den Betrieb einer Notrufzentrale für Erste-Hilfe-Leist... mehr lesen...