Rechtssatz: Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) können nicht alle möglichen Gefahrenquellen einer Baustelle aufgelistet werden und es ist demzufolge auch nicht möglich, alle denkmöglichen Gegenmaßnahmen vorzusehen. Es ist jedoch in diesem festzuhalten, welche konkreten Gegebenheiten zu erwarten sind und welche Maßnahmen daher im Einzelnen getroffen werden müssen, damit auf der Baustelle sicher gearbeitet werden kann. Auch mögliche vorhersehbare Alternativen sind im SiGe-P... mehr lesen...