Norm: BauKG §4 Abs1BauKG §7
Rechtssatz: Von besonderer Bedeutung für den Arbeitnehmerschutz ist der - unter bestimmten Voraussetzungen (§ 7 Abs 1 BauKG) - schon in der Planungsphase (vor Eröffnung der Baustelle) zu erstellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan/SiGe-Plan. Zweck des SiGe-Plans ist, noch vor Ausschreibung des Bauvorhabens ein Konzept für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Ausführung der Bauarbeiten zu entwickeln. Damit ... mehr lesen...