Dem von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsstrafakt der Bezirkshauptmannschaft Villach zufolge hat das Arbeitsinspektorat Kärnten gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige erstattet, weil dieser näher genannte Bestimmungen des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) nicht eingehalten habe. Am 30. Mai 2005 sei ein Arbeiter auf der Baustelle in F vom Dach zu Tode gestürzt. Der Beschwerdeführer sei Baustellenkoordinator für diese Baustelle gewesen und habe die Anpassung des Sich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BauKG 1999 §3 Abs2;BauKG 1999 §3 Abs6;BauKG 1999 §3 idF 2001/I/159;BauKG 1999 §5 Abs3 Z3;BauKG 1999 §5;BauKG 1999 §7;VStG §9 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 5 BauKG 1999 überträgt dem Baustellenkoordinator in der Ausführungsphase Koordinations-, Organisations-, Überwachungs- und Informationspflichten, wobei er nach der
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