Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 30.06.2017 auf Feststellung(en) hinsichtlich eines behaupteten Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot gemäß § 20b B-GlBG als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30.06.2017 beantragt habe: "1. die Feststellung ‚dass mir der RH das Präsidentenhalbjahr nur deswegen am 1. Juli 2014 nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Herbst 2015 wurden gegen Frau Mag.a XXXX , Leiterin der Abteilung Lehr- und Studienmanagement und zugleich Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Universität XXXX , Mobbing-Vorwürfe laut. 2. In weiterer Folge führten sowohl der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen als auch der Betriebsrat Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Lehr- und Studienmanagement durch; diese Befragungen führ... mehr lesen...