Der Antrag von A, eingebracht von ihrer rechtsfreundlichen Vertretung ..., langte am ... bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Folgendes wurde ausgeführt: Die Antragstellerin sei seit ... Vertragsbedienstete des Bundes, seit ... sei sie im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion (RD) für X, als Referentin/Caseownerin beschäftigt. Dabei handle es sich um eine Tätigkeit im gehobenen Dienst mit der Arbeitsplatzbewertung v2/... Aufgrund der Veröffentlichu... mehr lesen...
Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte Folgendes aus: Auf Grund ihres Antrages vom … auf Feststellung einer Diskriminierung nach dem B-GlBG fand am … eine Sitzung des Senates I der Kommission statt, zu der sie eingeladen worden war. Am … habe sie sich beim zuständigen Mitarbeiter L. erkundigt, wie ihre Abwesenheit vom Dienst wegen der Teilnahme an dieser Sitzung im Zeiterfassungssystem einzutragen wäre, und es sei ihr... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am … über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass 1.) das Verhalten ihres Vorgesetzten B ihr gegenüber eine sexuelle Belästigung gemäß § 8 (1) Z 1 B-GlBG darstelle, dass 2.) die Österreichische Post AG keine angemessene Abhilfe gemäß § 8 (1) Z 2 B-GlBG geschaffen habe und dass 3.) die Kündigu... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Belä... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Belä... mehr lesen...
Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. I 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Be... mehr lesen...