Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: GrInsp XXXX ist Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich und war von März bis Ende August 2017 der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Bildungszentrum Linz, als hauptamtlicher Polizeilehrer für die polizeiliche Grundausbildung dienstzugeteilt. Laut einem rechtskräftigen Einleitungsbeschluss der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 4, wurden GrInsp XXXX Dienstpflichtv... mehr lesen...