Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 03.10.2016 einen Ersatz gemäß § 18a Abs. 2 Z 1 B-GlBG und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung gemäß § 19b B-GlBG. Begründend führt sie darin aus, dass sie sich mit Ansuchen vom 19.01.2015 um die Verleihung der Planstelle der Leiterin des Referates Verkehrsdienst des Bezirkspolizeikommandos XXXX beworben habe. Der damalige Bezirkspolizeikommandant habe eine St... mehr lesen...