Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 14.06.2011 beantragte der Beschwerdeführer die Erstellung eines Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission gemäß § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG). In diesem Zusammenhang erachtete er sich aufgrund von 15 in diesem Antrag näher genannter Verhaltensweisen seines Dienstgebers nach dem verpönten Kriterium des Alters diskriminiert. Dabei ist für den nun vorliegenden Fall relevant, dass unter Punkt 2. eine Diskr... mehr lesen...