Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.03.2015, eingelangt am 17.03.2015, stellte die XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführerin") den Antrag, die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") möge feststellen, dass der Österreichische Rundfunk (ORF; im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") an mehreren Tagen durch die Live-Übertragung von Spielen der Handball-Weltmeisterschaft 2015 der Männer im Sport-Spartenprogramm "ORF SPORT PL... mehr lesen...