Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstes behördliches Verfahren (inkl VwGH-Entscheidung): 1. Mit Eingabe vom XXXX erhoben die beschwerdeführenden Parteien eine Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-Gesetz an die belangte Behörde gegen den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: ORF oder Beschwerdegegner). Die beschwerdeführenden Parteien monierten im Wesentlichen die Verletzung der Bestimmungen nach § 4 Abs 1 und Abs 2 ORF-G durch einen zu geringen Wortanteil im Hör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom XXXX , KOA XXXX , entschied die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden "belangte Behörde") betreffend XXXX . (im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") wie folgt: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 120/2016, bestellter verantwortlicher Beauftragter für Übertretungen des Ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl, i Nr. 50/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl, i Nr. 50/... mehr lesen...