Begründung: I. 1.1. Mit dem vorliegenden Individualantrag nach Art140 Abs1 letzter Satz B-VG begehren die Einschreiter mit näherer
Begründung: , §14 Abs3 und §44 Abs5 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-G), BGBl. I Nr. 83/2001, idF BGBl. I Nr. 100/2002 als verfassungswidrig aufzuheben. Diese Bestimmungen haben folgenden Wortlaut: "§14. (1) ... (2) ... (3) In der Werbung dürfen weder im Bild noch im Ton Personen auftreten, die regelmäßig Nachrich... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragORF-G §14 Abs3ORF-G §44 Abs5
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags von ORF-Mitarbeitern auf
Aufhebung des Werbeverbotes für Nachrichtensprecher und
ORF-Moderatoren als unzulässig; keine Beurteilung der
Antragsvoraussetzungen aufgrund des widersprüchlichen
Antragsvorbringens möglich
Rechtssatz: Zurückweisung des Individua... mehr lesen...