Rechtssatz: Die Schlafkrankheit ?Narkolepsie? fällt unter das Krankheitsbild des § 12 Abs. 3 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Dies bedingt einen Ausschluss vom Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2, bei positiver fachärztlicher Stellungnahme kann jedoch eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 - befristet auf zwei Jahre - erteilt werden. mehr lesen...