Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.12.2016 Norm: §14 Abs1 FSG-GV §14 Abs2 FSG-GV §14 Abs5 FSG-GV Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern
Rechtssatz: Die Frage der gesundheitlichen Eignung von Personen zum Lenken von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Alkohol sind im § 14 FSG-GV zusammengefasst wie folgt geregelt: Personen, die alkoholabhängig sind, gelten als nicht geeignet. B... mehr lesen...