Entscheidungen zu § 1 FSG-GV

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RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-714/4/2004

Rechtssatz: Kommt der amtsärztliche Sachverständige unter Einbeziehung der verkehrspsychologischen Stellungnahme zur Beurteilung, dass der Berufungswerber zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Klassen A, B) nicht geeignet ist, so ist der Entzug der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung bis zu Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens begründet. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, unbefristeter Lenkbe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.2004

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