Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde des Mag. R W, F gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 16.12.2015, Zl X-9-2014/28605, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...