Begründung: Mit Beschluss vom 13.02.2006, 9 E 766/06 a-2, bewilligte das Erstgericht über Antrag der beklagten Partei gegen die Klägerin zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 29.457,50 Fahrnisexekution. Als Exekutionstitel war ein vollstreckbarer Bescheid der V***** vom 05.07.2005 mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 07.02.2006 angeführt. Mit der am 23.02.2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Unzulässigerklärung der Fahrnisexekution zu 9 E 7... mehr lesen...
Norm: EO §35EO §42VVG §2
Rechtssatz: Stammt der Exekutionstitel von einer Verwaltungsbehörde, sind Oppositions- und Impugnationsgründe vor der zuständigen Verwaltungsbehörde geltend zu machen, ansonsten der Rechtsweg unzulässig ist. Eine unzulässige Klagsführung bildet keinen erfolgreichen Aufschiebungsgrund. § 2 Abs 2 VVG gilt nur für die Erlassung von Vollstreckungsverfügungen der Behörde, ist aber im gerichtlichen Exekutionsverfahren unbeach... mehr lesen...
Norm: VVG §2 ff
Rechtssatz: Die erfolglose Einleitung eines Unterhaltsfestsetzungsverfahrens ist nicht Voraussetzung für eine Vorschußgewährung. Entscheidungstexte 7 Ob 568/93 Entscheidungstext OGH 01.09.1993 7 Ob 568/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0082125 Dokumentnummer ... mehr lesen...