Begründung: Der Kläger erlitt im Jahr 1986 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels. Er prallte mit dem
Kopf: gegen die Seitenscheibe seines Pkws, wodurch die Scheibe zerbrach und Glassplitter in die Stirnhöhle eintraten. Nach dem Unfall litt der Kläger jahrelang an Kopfschmerzen. Am 29. 9. 2003 unterzog er sich deshalb in einem Krankenhaus der beklagten Partei einer Operation. Dabei sollten die Fremdkörper entfernt werden; außerdem wurde eine Be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt im Jahr 1986 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels. Er prallte mit dem
Kopf: gegen die Seitenscheibe seines Pkws, wodurch die Scheibe zerbrach und Glassplitter in die Stirnhöhle eintraten. Nach dem Unfall litt der Kläger jahrelang an Kopfschmerzen. Am 29. 9. 2003 unterzog er sich deshalb in einem Krankenhaus der beklagten Partei einer Operation. Dabei sollten die Fremdkörper entfernt werden; außerdem wurde eine Be... mehr lesen...