Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der jeweils minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer, alle sind syrische Staatsangehörige und stellten am 20.03.2017 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (künftig: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. 2. Die als Sohn von Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin und Bruder der übrigen Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der jeweils minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer, alle sind syrische Staatsangehörige und stellten am 20.03.2017 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (künftig: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. 2. Die als Sohn von Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin und Bruder der übrigen Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der jeweils minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer, alle sind syrische Staatsangehörige und stellten am 20.03.2017 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (künftig: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. 2. Die als Sohn von Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin und Bruder der übrigen Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der jeweils minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer, alle sind syrische Staatsangehörige und stellten am 20.03.2017 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (künftig: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. 2. Die als Sohn von Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin und Bruder der übrigen Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin sind die Eltern der jeweils minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer, alle sind syrische Staatsangehörige und stellten am 20.03.2017 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Damaskus (künftig: ÖB) einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels nach § 35 Abs. 1 AsylG 2005. 2. Die als Sohn von Erstbeschwerdeführer und Zweitbeschwerdeführerin und Bruder der übrigen Beschwerdefüh... mehr lesen...