IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des somalischen Staatsangehörigen AA, geb am XX.XX.XXXX, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 11.05.2021, Zl ***, betreffend die Erteilung eines Aufenthaltstitels Daueraufenthalt – EU nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbe... mehr lesen...