Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Indien, reiste am 05.04.2011 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des vormals zuständigen Bundesasylamtes vom 12.04.2011 sowohl bezüglich des Status des Asylberechtigten als auch bezüglich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen wurde; gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer aus dem ö... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach unrechtmäßiger Einreise ins österreichische Bundesgebiet am 11.07.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 27.04.2016 fand vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine niederschriftliche Einvernahme des BF statt, in welcher dieser zu seinem Privat- und Familienleben im Wesentlichen angab, dass er seit über einem Jahr mit einer österreichischen Sta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Einreise, erste Inschubhaftnahme sowie erstes Asylverfahren 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF) reiste am 01.02.2001 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet ein, ohne im Besitz eines gültigen Reisedokuments und Sichtvermerks zu sein. Er wurde am nämlichen Tag von Organen der Grenzüberwachung aufgegriffen und wurde in der Folge über ihn die Schubhaft zur Sicherung der Zurückschiebung in die Slowakei verhängt. Er bef... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Die... mehr lesen...