Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 06.05.2021, Zahl: W108 2203546-1/20E, W108 2203548-1/19E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerde von 1. XXXX , geb. XXXX und 2. XXXX , Staatsangehörigkeit: beide Iran, 2. vertreten durch 1., gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 10.07.2018, Zlen. 1. 1190159305-180437217, 2. 1190100210-180437225, wegen in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: der am 15.07.2021 mündlich verkündeten und am 09.08.2021 in gekürzter Form ausgefertigten hg. Erkenntnisse zu den Zahlen W108 2225972-1/10E, W108 2225973-1/9E, W108 2225974-1/7E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX ; 2. XXXX , geb. XXXX ; 3. XXXX , geb. XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2019, Z... mehr lesen...
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Spruch: der am 15.07.2021 mündlich verkündeten und am 09.08.2021 in gekürzter Form ausgefertigten hg. Erkenntnisse zu den Zahlen W108 2225972-1/10E, W108 2225973-1/9E, W108 2225974-1/7E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX ; 2. XXXX , geb. XXXX ; 3. XXXX , geb. XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2019, Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der
Spruch: der am 15.07.2021 mündlich verkündeten und am 09.08.2021 in gekürzter Form ausgefertigten hg. Erkenntnisse zu den Zahlen W108 2225972-1/10E, W108 2225973-1/9E, W108 2225974-1/7E, lautet: „Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. BRAUCHART über die Beschwerden von 1. XXXX , geb. XXXX ; 2. XXXX , geb. XXXX ; 3. XXXX , geb. XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2019, Z... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...