Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin und der Vater der minderjährigen Dritt- bis Siebtbeschwerdeführer. Die Zweitbeschwerdeführerin ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin sowie des minderjährigen Sechst- und Siebtbeschwerdeführers. Gemeinsam werden sie als Beschwerdeführer bezeichnet. Der Verwaltungsakt des Erstbesc... mehr lesen...