1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 18. Februar 2019 wurde dem Revisionswerber, einem Staatsangehörigen Afghanistans, der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) aberkannt und ihm die erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter entzogen. Weiters sprach die Behörde aus, dass dem Revisionswerber ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt,... mehr lesen...