Begründung: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei, ein männlicher Staatsangehöriger Somalias, stellte am 01.08.2016 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz. Am 02.11.2017 wurde die vorliegende Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erhoben. Das hierauf in der Sache ergangene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.10.2018, Zl. W183 2186000-1/11E, wurde aufgrund einer Revision des Bundesam... mehr lesen...