Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt (HBLVA) für Textilindustrie und Datenverarbeitung in W. Mit Ablauf des 30. November 2003 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 207n Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) 1979 i.V.m. § 22g Abs. 4a Z. 1 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz in den Ruhestand versetzt. Am 18. Dezember 2003 stellte der Beschwerdeführer de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: ABGB §863;BLVG 1965 §3 Abs5 idF 1994/665;GehG 1956 §58 Abs1 Z6 idF 1977/662;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/12/0335 E 19. März 2003 RS 2
(hier zusätzlich: Träfe die Behauptung des Beschwerdeführers zu,
dass er mit Tätigkeiten betraut worden wäre, wie sie für einen
Abteilungsvorstand iS des § 58 Abs. ... mehr lesen...