Die Beschwerdeführerin ist ein Gebührenschuldner, dem gemäß § 3 Abs. 4 GebG die Selbstberechnung der Gebühren für Darlehens- und Kreditverträge bewilligt wurde. Mit Bescheid vom 9. März 1998 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (im folgenden kurz: Finanzamt) auf Basis der ihm vorgelegten Aufschreibungen der Beschwerdeführerin für das I. Halbjahr 1995 die Gebühr nach § 33 TP 19 GebG mit S 14,155.941,-- fest. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP19 Abs7;
Rechtssatz: Seit Aufhebung des Ausnahmetatbestandes des § 33 TP 19 Abs 7 GebG löst auch eine nachträgliche rechtsbezeugende Beurkundung eines Fremdwährungskredites die Gebührenpflicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160174.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...