Entscheidungsgründe: I. 1. Mit notariellem Abtretungsvertrag vom 12. August 1986 trat die ...-AG mit Ablauf des 31. Dezember 1985 ihren Geschäftsanteil an der "M..."-Erdöl-GmbH an die bf. ...-Handels-Aktiengesellschaft um den Abtretungspreis von S 350,000.000,-- ab. Die Vertragsparteien stellten auch fest, daß diese Abtretung der Vorbereitung der Verschmelzung der "M..."Erdöl-GmbH als übertragender Gesellschaft und der bf. Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft im Sinn ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StruktVG §1StruktVG §2 Abs2GebG 1957 §15 Abs3GebG 1957 §33 TP21 Abs1
Leitsatz: GebührenG §33 TP21 Abs1 idF BGBl. 668/1976;StrukturverbesserungsG §2 Satz 2; keine Verletzung desrechtspolitischen Gestaltungsspielraums durch Unterwerfung derAbtretung von Anteilen an einer GesmbH der Gebührenpflicht (... mehr lesen...