Die klagende Partei betreibt auf eigenem Grund im Kurbereich von B H in ruhiger Lage eine Kurpension. Unmittelbar an die Liegenschaft der klagenden Partei schließt im Osten die Liegenschaft der beklagten Partei an, die zur Erweiterung ihres Rehabilitationszentrums mehrere Personalhäuser errichtete. Die Marktgemeinde B H bewilligte diese Bauführung etappenweise; mit Bescheid vom 19. 10. 1976, Z 717/2/76- Gr, die Errichtung des Blockes E/F und mit Bescheid vom 21. 6. 1977, Z 889/2/76-Gr... mehr lesen...