Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Am 22.11.2018 übermittelte Frau XXXX (in der Folge BF) dem Künstler-Sozialversicherungsfonds (in der Folge: belangte Behörde bzw. KSVF) das Formular über die Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit. In diesem Formular gab die BF an, dass sie mit 30.11.2018 ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit einstellen werde. Als Tätigkeit wurde von der BF im Formular "Malerei" und "Kunsthandwe... mehr lesen...