IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Manzenreiter über die Beschwerde der A S, H, L, vertreten durch Mag. V A, R, L, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 3.2.2021, GZ: 0055918/2020 BBV SuG/S, BBV/S207048, betreffend einen Antrag auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 6 Oö. BauO 1994 zu Recht: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Spruch: des ange... mehr lesen...