Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Anfechtungsvorbringen und Vorverfahren 1. Mit Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl II 377/2012, wurde gemäß Art49b B-VG und §2 Abs1 und 3 Volksbefragungsgesetz 1989 (in der Folge: VolksbefragungsG 1989) für den 20. Jänner 2013 die Durchführung einer Volksbefragung betreffend die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes mit folgendem Wortla... mehr lesen...
Index: 10/06 Direkte Demokratie
Norm: B-VG Art9a Abs3, Abs4, Art45, Art46, Art49bB-VG Art141 Abs3 / VolksbefragungEMRK Art4 Abs2, Abs3VolksbefragungsG 1989 §16 Abs1, Abs2NRWO 1992 §42 Abs3VfGG §68 Abs2, §70 Abs1
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung des Ergebnisses der Volksbefragung vom 20.01.2013 betreffend die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahres oder die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht... mehr lesen...