I. 1.1. Im Zusammenlegungsverfahren S war mit Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) vom 15. Dezember 1983 die vorläufige Übernahme der Grundabfindungen angeordnet worden. Die dagegen von OS und MS, den Eltern des nunmehrigen Beschwerdeführers, erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (LAS) vom 9. November 1984 teils zurück-, teils abgewiesen. Dieser Bescheid ist mit ... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §45;FlVfLG Bgld 1970 §96;FlVfLG Bgld 1970 §98 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §98 Abs2;
Rechtssatz: Der Agrarbehörde wurde ein das Altgrundstück 3244 betreffendes Gesuch um bücherliche Eintragung zur Entscheidung über deren Zulässigkeit vorgelegt. Diesem Altgrundstück entsprach im Zeitpunkt der Erlassung des... mehr lesen...