Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 04.06.2019 machte der Mitbeteiligte (ursprünglicher Beschwerdeführer vor der belangten Behörde) XXXX (inhaltlich) eine Verletzung im Recht auf Auskunft geltend. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass der Mitbeteiligte am 01.04.2019 ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO an die Beschwerdeführerin gestellt habe und zu... mehr lesen...