Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang In ihrer an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde vom 25. März 2021 behauptete die Beschwerdeführerin eine Verletzung in ihrem Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG durch Rechtsanwalt Dr. XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter). Der Mitbeteiligte sei der anwaltliche Vertreter ihres Ehemannes. Seit dem Jahr 2020 bestehe eine schriftliche Korrespondenz über die Möglichkeit einer Ehescheidung, die zwischen ... mehr lesen...