IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Bismaier über die Beschwerde von Dr. D T, X, X, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M T, X, X, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 4. Juni 2019, GZ: WI-2019-96242/9-DI, betreffend Nichtigerklärung einer Gewerbeanmeldung und Verfügung der Löschung der Eintragung in das GISA gemäß § 363 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach Durchführung e... mehr lesen...