Begründung: I. Der einschreitende Rechtsanwalt begehrt mit dem auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Antrag mit näherer
Begründung: die Aufhebung des §50 Abs2 Z2 litb und des §53 Abs1 erster Satz RAO wegen Verfassungswidrigkeit. Diese Vorschriften lauten in ihrem Zusammenhang folgendermaßen (die angefochtenen Bestimmungen werden hervorgehoben): "§50. (1) Jeder Rechtsanwalt und seine Hinterbliebenen haben bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei Eintritt des Versorgungsfall... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag RAO §50 Abs2 Z2 litb RAO §53 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung zweier
Verordnungsermächtigungen der Rechtsanwaltsordnung; kein
unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre einer Person
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung des §50 Abs2 Z2 litb und des §53 Abs1 ers... mehr lesen...