Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Beschwerde des Dr. I S, B, gegen den Bescheid des Gesamtausschusses der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer vom 08.07.2016, betreffend Ruhen einer Altersrente, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, dass im ... mehr lesen...