Begründung: In Punkt 1. des angefochtenen Bescheides hat der Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission die vom Antragsteller Dr. Hermann B*** an das Oberlandesgericht Innsbruck gerichteten Anträge auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung nach den bisherigen Bestimmungen (§ 3 RAO idF vor dem RAPG 1985, BGBl. 556, iVm Art. VI der Schluß- und Übergangsbestimmungen des RAPG 1986, BGBl. 556/1985 idF BGBl. Nr. 163/1987) sowie auf Feststellu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck durch seinen Präsidenten und zwei weitere seiner Richter Anträge des Dr. Bernhard K***, festzustellen, daß er im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen für die Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung nach den bisherigen Bestimmungen bis 1. Jänner 1989 von der schriftlichen und mündlichen Prüfung über eine Reihe von Gegenständen befreit sei, wegen entschiedener Streitsache zurückgewiesen. Gegen die erwähnte E... mehr lesen...
Norm: RAO §4 Abs3
Rechtssatz: § 4 Abs 3 RAO ist auch auf Übergangsfälle nicht mehr anwendbar (Ablehnung von 1 Ob 665/86). Entscheidungstexte 7 Ob 551/88 Entscheidungstext OGH 19.05.1988 7 Ob 551/88 7 Ob 585/89 Entscheidungstext OGH 18.05.1989 7 Ob 585/89 Beisatz: Eine Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes zur Ent... mehr lesen...