Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit Februar 1996 rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Ersten Allgemeinen Versicherungs-AG (ARB/EA 95) zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten: Artikel 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der ... mehr lesen...