Entscheidungen zu § 1b RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2006/8/1 Bkv4/04, Bkv2/06, Bkv6/04, Bkv1/07, Bkv4/04, Bkv4/10, 19Ob1/18p

Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.08.2006

RS OGH 2005/6/20 12Bkd3/04

Norm: RL-BA 1977 §9RAO §1bEuRAG §12
Rechtssatz: Ein in die Liste der Rechtsanwälte einer österreichischen Rechtsanwaltschaftskammer eingetragener Rechtsanwalt hat gemäß § 9 Abs 1 RL-BA in Ausübung seines Berufes die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt" zu führen. Ein bloßer Hinweis auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft, wie er für die Firma oder die Bezeichnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 1b RAO) vorgesehen ist, reicht nicht aus. Auch die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.2005

Entscheidungen 1-2 von 2

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