Entscheidungsgründe: 1. Am 11. März 1992 meldeten die Rechtsanwälte Dr. Alexander G., Dr. Peter L., Mag. Dr. Roland D. und Dr. Christoph K. beim Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung L G K & D zur Eintragung in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften an. Unter Punkt 4 (Kanzleisitz) dieser Anmeldung wurde bemerkt: "Da eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche nicht die Rechtsanwaltschaft ausüben kann, hat die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B2066/92 ein Verfahren über die Beschwerde von Rechtsanwälten gegen einen Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien anhängig, mit welchem ihnen die Weisung erteilt wurde, ihr Kanzleibriefpapier an die Gesetzeslage anzupassen. 1.2. Beim Verfassungsgerichtshof ist weiters zu B1933/93 die Beschwerde einer offenen Erwerbsgesellschaft und von Rechtsanwälten gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallRAO §1a Abs2RAO §21c Z8RL-BA 1977 §25
Leitsatz: Keine gesetzliche Deckung der Beschränkung der Zulässigkeit der
gemeinsamen Berufsausübung von Rechtsanwälten auf Rechtsanwälte
mit demselben Kanzleisitz
Rechtssatz: §25 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des R... mehr lesen...