Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin. Sie ermittelte den Gewinn aus ihrer selbständigen Arbeit im Streitjahr nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1988 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin, welche sowohl den Fremdgeldverkehr als auch den Geldverkehr der eigenen Kanzlei auf ihren betrieblichen Bankkonten abzuwickeln pflegt, einen am 28. Oktober 1988 von einem Treuhandkont... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;ABGB §1440;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;RAO 1868 §19 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, welchen Erklärungswert die von Klienten einem Rechtsanwalt erteilte "Ermächtigung" zur Verwendung ihnen zustehender Beträge als Honorar im Hinblick auf die Behandlung der Treuhandgel... mehr lesen...