Norm: IO §264 Abs4KO §171MRK Art6 Abs1 II5a4ZPO §521a
Rechtssatz: Im Konkurseröffnungsverfahren ist der Rekurs zweiseitig. Hat das Rekursgericht zwar die Rekursbeantwortung zurückgewiesen, das Vorbringen jedoch berücksichtigt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu verneinen. Entscheidungstexte 8 Ob 282/01f Entscheidungstext OGH 24.01.2002 8 Ob 282/01f Veröff: SZ 2002/3 ... mehr lesen...